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Bibliotheksordnung

In unserer Bibliotheksordnung können Sie genau nachlesen, unter welchen Bedingungen Medien ausgeborgt werden können. Hier erfahren Sie die Entlehnzeiten der Medien, Zeit- und Mahngebühren, Bedingungen für das Reservieren und Verlängern sowie vieles mehr.

Die Bibliothek wird von der MOSAIK GmbH verwaltet und die Entlehnung erfolgt auf privatrechtlicher Grundlage.

Voraussetzungen für den Bücherverleih

Sie müssen:

  • die Regeln der Bibliothek akzeptieren
  • das Anmeldeformular ausfüllen
  • die Anmeldegebühr und Zeitgebühr bezahlen


Fristen

Bücher, Spiele, Zeitschriften und Hörbücher können für bis zu vier Wochen entliehen werden. Die Leihfrist kann auf insgesamt acht Wochen verlängert werden. Eine Ausnahme bilden Zeitschriften im Rundlauf, für die eine Leihdauer von zwei Wochen gilt.


Bei der Reservierung eines Buches stehen zwei Wochen zur Abholung zur Verfügung.


Gebühren

Zum Erhalt eines Bibliotheksausweises müssen Gebühren bezahlt werden. Die aktuellen Gebühren befinden sich in einem Aushang der Bibliothek.


Erinnerung:

Drei Tage vor dem Rückgabetermin verschickt die Bibliothek eine Erinnerungs-E-Mail.


Mahnung:

Werden Medien nicht rechtzeitig zurückgegeben, erfolgen zunächst drei Mahnungen per E-Mail.


Eingeschriebener Brief:

Nach den E-Mail-Mahnungen wird ein eingeschriebener Brief versendet.


Letzte Frist:

Anschließend wird eine letzte Rückgabefrist gesetzt, die ebenfalls per Einschreiben mitgeteilt wird.


Kostenersatz:

Werden alle Fristen versäumt, kann die Bibliothek die entliehenen Bücher und Medien ersetzen.

Die Kosten richten sich nach den aktuellen Preisen im Buchhandel.


Zusatzgebühren:

Zusätzlich werden Bearbeitungsgebühren sowie bereits angefallene Mahngebühren pro Buch oder Medium verrechnet.


Rechtliche Schritte:

Wird die Rechnung nicht bezahlt, kann die Bibliothek rechtliche Schritte einleiten.

Alle Bücher und Zeitschriften sind Eigentum der Mosaik GmbH.


Beschädigte Bücher oder andere Medien müssen ersetzt werden und werden zum Neuwert in Rechnung gestellt. Kann ein Medium nicht ersetzt werden, kann ein Betrag von über 30.- € verrechnet werden.


Notizen, Markierungen oder Anmerkungen (auch mit Bleistift) sind nicht erlaubt, da das Buch oder die Zeitschrift dadurch als beschädigt gilt.


Die Mosaik GmbH übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch ein ausgeliehenes Medium entstehen.


Der Bibliotheksausweis darf nicht an andere Personen weitergegeben werden. Die Inhaberin bzw. der Inhaber ist für jede Nutzung durch Dritte verantwortlich. Bei einer Weitergabe des Ausweises übernimmt die Bibliothek keine Verantwortung. Der Verlust des Bibliotheksausweises ist der Bibliothek unverzüglich mitzuteilen. Ebenso müssen Änderungen der persönlichen Daten bekannt gegeben werden.


Bei Nichteinhaltung der Bibliotheksordnung kann der Bibliotheksausweis gesperrt werden. Alle Medien der Bibliothek dürfen ausschließlich für den eigenen Gebrauch verwendet werden. Es ist nicht gestattet, Medien an andere Personen weiterzugeben, Kopien von Druckmedien, CDs oder DVDs anzufertigen oder CDs bzw. DVDs öffentlich vorzuführen. Verstöße gegen diese Bestimmungen stellen einen Verstoß gegen das Urheberrechtsgesetz dar und können rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.


Mit der Nutzung der Bibliothek werden die geltenden Regeln als verbindliche Grundlage dieser Vereinbarung anerkannt. Eltern haften für Schäden, die durch ihre Kinder verursacht werden.