Hinweisgeber - Meldesystem
Haben Sie Kenntnis von gravierenden Missständen oder Rechtsverletzungen innerhalb der Mosaik GmbH? Hier können Sie diese melden. Alle Hinweise werden vertraulich behandelt!
Der Mosaik GmbH ist transparentes und rechtskonformes Verhalten ein zentrales Anliegen. Dennoch kann nicht ausgeschlossen werden, dass es trotz aller Bemühungen zu Verstößen gegen diese Grundsätze kommt.
Was kann und soll gemeldet werden?
Das Hinweisgebersystem der Mosaik GmbH dient der Meldung von Verstößen nach der EU-Whistleblower-Richtlinie. Das können etwa Verstöße gegen ein Gesetz oder grobes unethisches Verhalten sein.
Es ist von Vorteil, wenn Sie bei der Meldung Ihre Kontaktdaten angeben, damit wir mit Ihnen in einen Austausch treten können. Innerhalb der nächsten drei Monate werden Sie auf jeden Fall über die weiteren Schritte beziehungsweise Maßnahmen informiert.
Anonyme Hinweise sind möglich, erschweren aber die Bearbeitung, da Rückfragen nicht möglich sind.
Tipp! Berücksichtigen Sie beim Verfassen Ihrer Nachricht die fünf W-Fragen:
Wer? Was? Wann? Wie? Wo?
Was soll nicht hier sondern über einen anderen Kanal gemeldet werden?
Der Zweck des Hinweisgebersystems ist nicht, dass jeder kleine Regelverstoß auf diesem Weg gemeldet wird. Für Rückmeldungen, Ideen, Wünsche, Beschwerden verwenden Sie bitte das Formular auf der Homepage unter Kontakte https://www.mosaik-web.org/75/kontakt.
Aktiven MitarbeiterInnen der Mosaik GmbH steht weiters das Feedback-Formular im QMS online zur Verfügung (siehe MB049 Möglichkeit zum Feedback für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter).
Selbstverständlich können Anliegen oder Fragen auch direkt an die Geschäftsführung gerichtet werden.
Weitere Informationsmöglichkeiten:
Whistleblowing – Broschüre der GPA djp https://www.gpa.at/themen/datenschutz/whistleblowing
EU-Whistleblower-Richtlinie
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32019L1937&from=EN